Schöner lernen mit RTL
SternTV klärt nämlich über Rechtsirrtümer auf [Höcker, Ralf: Neues Lexikon der Rechtsirrtümer]:
Nicht der zuletzt übriggebliebene Gast in einem Restaurant muss die gesamte Rechnung bezahlen, sondern der Wirt muss Sorge dafür tragen, dass er weiß, wer was gegessen/getrunken hat und dass er das Geld dafür bekommt.
Das Aufreißen von Verpackungen in Einkaufsläden verpflichtet nicht zum Kauf.
Man darf während der Autofahrt Alkohol trinken, aber nicht die Promillehöchstgrenze überschreiten.
Es existiert kein Taschenkontrollrecht im Supermarkt.
Als Fahrgast habe ich freie Taxiwahl und muss nicht das ganz vordere nehmen.
Es gibt kein Gesetz, das verbietet, mit einem falschen Namen zu unterschreiben. Man darf sich nur nicht für jemand anderen ausgeben.
Man hat keinen Anspruch darauf, mit einer unbegrenzten Anzahl an Münzen zu bezahlen. Kein Verkäufer muss mehr als 50 Münzen auf einmal annehmen.
Für Garderobe wird nicht gehaftet. Stimmt nicht, wenn es nur eine Aufhängmöglichkeit gibt, die schlecht einsehbar ist oder wenn die Kleidung persönlich entgegengenommen und Geld dafür genommen wird.
Eltern haften nicht für ihre Kinder.
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